Beitrag
Gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung werden für Mitglieder folgende Beiträge erhoben:
1.) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 12 €/monatlich, der ermäßigte Beitrag in § 5 Absatz 5 genannte Personenkreis 8,00 €/monatlich.
2.) Gemäß § 5 Absatz 3 beträgt die Aufnahmegebühr 12,00 € die ermäßigte Aufnahmegebühr für den in § 5 Absatz 5 genannte Personenkreis 8,00 €/monatlich.
Dieser neue Beitrag und die Aufnahmegebühr hat ab dem 01.01.2019 Gültigkeit.
Die Beitragsermäßigung wird gewährt für die Dauer des Vorliegens der Voraussetzungen.
Hier finden Sie die Beitrittserklärung.