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Beitrag

Billardfreunde Mülheim 74 e.V.

 

Beitragsordnung

gemäß § 5 Absatz 1 der Satzung

 

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

    Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags.

   

§ 3 Beiträge

  1. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 16,00 €/monatlich, der ermäßigte Mitgliedsbeitrag beträgt 12,00 €/monatlich, der Mitgliedsbeitrag für passive Mitglieder beträgt 8,00 €/monatlich und wird monatlich im Voraus fällig.

           Der ermäßigte Beitrag wird erhoben bei:
           a)    Jugendliche bis 18 Jahre
           b)    Ausbildende bis zum vollendeten 27 Lebensjahr
           c)    Sozialhilfeempfänger
           d)    Ersatzdienstleistenden
           e)    Arbeitslosen
           f)     Rentnern und Beziehern gleichgestellter Bezüge
           g)    Ehepaare / eingetragene Lebenspartnerschaften.

Für aktive Mitglieder, die einem anderweitigem „Heimatverein“ angehören und lediglich bei den Heimspielen die Infrastruktur des Vereins nutzen, beträgt der Mitgliedsbeitrag 10,00 €/monatlich.

2.   Für die Beitragshöhe sind die am Fälligkeitstag bestehenden Voraussetzungen maßgebend.

3.   Ermäßigungen müssen beantragt und glaubhaft gemacht  werden. Der ermäßigte Beitrag wird für die Dauer der Voraussetzungen gewährt.

4.   Die Aufnahmegebühr beträgt das 1-fache des jeweiligen Monatsbeitrages.

5.   Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages Sorge zu tragen. Diese sind möglichst bargeldlos zu entrichten.

6.   Bei Neuaufnahmen ist der Beitrag für 12 Monate zuzüglich der Aufnahmegebühr im Voraus zu entrichten. Hiervon kann der/die Kassierer/in ihrer/seiner Eigenschaft als Sozialwart/in in Absprache mit dem Vorstand abweichende Regelungen treffen. Ein Rechtsanspruch auf hierauf besteht nicht.

Diese Beitragsordnung hat ab dem 01.07.2022 Gültigkeit. Sie wurde beschlossen durch die Jahreshauptversammlung vom 14.07.2020 und zuletzt geändert durch die Mitgliederversammlung vom 13.05.2022.

 

Hier finden Sie die Beitrittserklärung.